Unfallersatzfahrzeug

 

Haben Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten?

Dann rufen Sie uns an


Wir helfen Ihnen sofort und stellen Ihnen einen Ersatzwagen zur Verfügung. Unser Fachpersonal setzt die Ansprüche aus Mietwagenkosten kompetent und schnell durch. Wir haben mit vielen Versicherungen Rahmenabkommen, welche die Regulierung und Bearbeitung extrem verkürzt und erleichtert.


Ersatzwagenanspruch bei Unfallersatzwagen
Die Mietkosten gehören nach ständiger Rechtssprechung zu jenem Aufwand, den der Schädiger oder seine Versicherung nach §249 Abs.2 BGB ersetzen muss. Voraussetzung ist allerdings ein täglicher Fahrbedarf von mindestens ca. 20 km.


Schutzbrief / Kaskoversicherung
Haben Sie einen Schutzbrief (z.B. ADAC, AVD, usw.) oder im Rahmen Ihrer Fahrzeugversicherung einen eingeschlossenen Schutzbrief, so können Sie auch bei selbstverschuldetem Unfall oder bei einer Panne ein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Versicherung anmieten. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie hierzu gerne!

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